Das Departement für Justiz und Sicherheit ist zuständig für die Aufsicht über den Feuerschutz sowie für den Vollzug der Kantonalen Feuerschutzaufgaben. Die Durchführung obliegt dem kantonalen Feuerschutzamt. Dieses ist der Gebäudeversicherung angegliedert.
Gebäudeversicherung und Feuerschutzamt bilden personell, finanziell und organisatorisch eine Einheit.
Informationen zum Feuerschutzamt finden Sie unter www.gvtg.ch